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unsere allgemeinen
geschäftsbedingungen

einverstanden?!

ja - mit unseren produkten und aktionen sind risiken verbunden. die verletzungsgefahr ist zwar bei bestimmungsgemäßem gebrauch und befolgung unserer anweisungen gering, aber nicht auszuschließen. so kann es bei aller vorsicht zu verletzungen oder verschmutzungen und beschädigungen der bekleidung o.ä. kommen. deshalb müssen und wollen wir im vorfeld über eventuelle haftungsansprüche klare absprachen treffen.

 

 die teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene gefahr.

personen unter 18 jahren benötigen zur teilnahme eine schriftliche einverständniserklärung eines erziehungsberechtigten.

 

der betreiber haftet nicht für schäden, die infolge der nutzung unserer produkte bzw. durch die teilnahme an unseren events entstehen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem verhalten von uns oder unseren erfüllungsgehilfen.

 

personen, die nicht im vollbesitz ihrer geistigen oder körperlichen
kräfte sind (z. b. alkohol- oder medikamenteneinfluss, krampf- oder ohnmachtsanfälle, kreislaufprobleme oder herzkrankheiten, verletzungen des bewegungsapparates, schwangere) sind von der teilnahme ausgeschlossen.

 

 

kurzfristiger abbruch

die veranstaltung kann wegen schlechten wetters oder aus sicherheitsbedenken abgebrochen werden. ein anspruch auf einen ersatztermin besteht bei abbruch nicht. die kosten fallen vollumfänglich an. 


 

absagen & rückerstattungen von offenen programmen (feriencamps, offene workshops, ranger-programm)

bei zu wenigen teilnehmern kann die veranstaltung 7 tage vor veranstaltungsdatum abgesagt werden.

bereits gezahlte teilnahmegebühren werden zu 100% zurückerstattet. bei abgsage durch den teilnehmer gelten die stornierungsbedingungen im nächsten absatz. 

 

rückerstattung bei absage durch den teilnehmer

stornierung oder abbruch -wir berechnen: 

bei kindergeburtstagen: 
bis 14 tage vor veranstaltungsbeginn 50€* orgapauschale 
13 bis 7 tage vorher 50%  und 
0-6 tage 100% der kosten. 
eine kostenfreie verlegung ist bis 15 tage vorher möglich. die veranstaltung kann unsererseits wegen wetterwarnungen oder aus sicherheitsbedenken abgesagt werden. in diesem fall ist eine kostenfreie umbuchung möglich. solltet ihr nicht umbuchen wollen, fallen 50€* orgapauschale an. bei einem abbruch fallen die kosten vollumfänglich an.

bei firmenevents und workshops: 

bis 30 tage vor dem event: 150€* orgapauschale

29 bis 14 tage vorher: 50% der gesamtkosten

14 bis 0 tage vorher: 100% der gesamtkosten

verlegung: eine umbuchung kann innerhalb des laufenden kalenderjahres bis 31 tage vor dem event möglich sein. es fällt eine orgapauschale von min. 150€* an. 

 

ausnahme: 

bei individuell konzipierten veranstaltungen (z. b. coachingtage, große gruppenformate oder sonderprogramme) gelten abweichende bedingungen:
die organisationspauschale wird nach aufwand berechnet (40 €/stunde für planung & konzept).
vorab beschafftes material (z. b. gekaufte ausrüstung wie paddel, rettungswesten) sowie fällige mietkosten (z. b. für locations) werden in voller höhe in rechnung gestellt.
beispiel: für ein geplantes event mit 200 teilnehmenden am langener waldsee (z. b. xxl-floßbau)
werden ggf. materialkosten (100 paddel, 50 rettungswesten), mietkosten für die location sowie der
planungsaufwand separat abgerechnet.

wetter: 

bei leichtem regen findet das event wie geplant statt. bitte an wettergerechte kleidung denken. bei hitze schlagen wir euch rechtzeitig ein angepasstes programm vor. bei starkem regen, sturm oder gewitter kann das event einvernehmlich abgesagt werden. in diesem fall fällt nur die im preis enthaltene orgapauschale von 150€* an.

wetterwarnungen oder sicherheitsbedenken: 

erfolgt die absage vor unserer anfahrt zur location, ist eine kostenfreie umbuchung innerhalb des laufenden kalenderjahres möglich. wenn ihr nicht umbuchen möchtet, fällt die organisationspauschale von 150 € netto an. bei abbruch vor ort (z. b. wegen plötzlich aufziehendem gewitter) werden die vollen eventkosten berechnet. hinweis zu individuellen events bei schlechtwetter: auch bei witterungsbedingter absage gelten bei individuell geplanten events die oben genannten
regelungen bzgl. material-, miet- und planungskosten.

* die preise verstehen sich exkl. gesetzlicher mehrwertsteuer 

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